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   BFH, 10.02.2005 - IX B 183/03   

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https://dejure.org/2005,15085
BFH, 10.02.2005 - IX B 183/03 (https://dejure.org/2005,15085)
BFH, Entscheidung vom 10.02.2005 - IX B 183/03 (https://dejure.org/2005,15085)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - IX B 183/03 (https://dejure.org/2005,15085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 § 15
    Abgrenzung selbstständige, gewerbliche oder nichtselbstständige Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung zwischen nichtselbständiger, selbständiger und gewerblicher Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der Tätigkeit eines Steuerpflichtigen nach dem Gesamtbild der jeweilien Verhältnisse; Übernahme eines Unternehmerrisikos bei Vereinbarung einer erfolgsbezogenen Entlohnung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IX B 183/03
    Das Finanzgericht (FG) ist nicht von den in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Urteilen (vom 18. Januar 1974 VI R 221/69, BFHE 111, 326, BStBl II 1974, 301; vom 21. März 1975 VI R 60/73, BFHE 115, 466, BStBl II 1975, 513, und vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534) abgewichen.

    Zum anderen kann dem Unternehmerrisiko in der Form eines Vergütungsrisikos zwar im Rahmen der Würdigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse besonderes Gewicht beizumessen sein (vgl. Urteil in BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534, m.w.N.).

  • BFH, 09.09.2003 - VI B 53/03

    Werbeprospektverteiler - nichtselbstständige oder gewerbliche Tätigkeit?

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IX B 183/03
    Zu seiner tatrichterlichen Überzeugungsbildung gehört es in erster Linie, wie bei der Gesamtwürdigung die Gewichte verschiedener Indizien gesetzt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 9. September 2003 VI B 53/03, BFH/NV 2004, 42, m.w.N.).
  • BFH, 28.01.2003 - VI B 161/00

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IX B 183/03
    (Mögliche) Fehler oder Abweichungen bei der Würdigung von Tatsachen führen nicht zur Revisionszulassung zwecks Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 28. Januar 2003 VI B 161/00, BFH/NV 2003, 793).
  • BFH, 24.10.2003 - IX B 83/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IX B 183/03
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO hat der Kläger schon deshalb nicht dargelegt, weil in der Beschwerdebegründung Ausführungen fehlen, inwiefern die sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage des "Abgrenzungskriteriums der Abrechnungsart und der Abrechnungshöhe" in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten ist und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (z.B. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2003 IX B 83/03, BFH/NV 2004, 353, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.2000 - V B 54/00

    Verfahrensmangel; Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IX B 183/03
    Mit seinen hiergegen gerichteten Einwendungen wendet sich der Kläger nach dem sachlichen Gehalt seines Beschwerdevorbringens gegen die Einzelfallwürdigung des FG; mit solchen Angriffen kann er im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 V B 54/00, BFH/NV 2001, 196).
  • BFH, 18.01.1974 - VI R 221/69

    Arbeitnehmereigenschaft eines kurzfristig tätigen Gelegenheitsarbeiters

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IX B 183/03
    Das Finanzgericht (FG) ist nicht von den in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Urteilen (vom 18. Januar 1974 VI R 221/69, BFHE 111, 326, BStBl II 1974, 301; vom 21. März 1975 VI R 60/73, BFHE 115, 466, BStBl II 1975, 513, und vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534) abgewichen.
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 60/73

    Arbeitnehmereigenschaft - nebenberufliche Schwarzarbeit

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IX B 183/03
    Das Finanzgericht (FG) ist nicht von den in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Urteilen (vom 18. Januar 1974 VI R 221/69, BFHE 111, 326, BStBl II 1974, 301; vom 21. März 1975 VI R 60/73, BFHE 115, 466, BStBl II 1975, 513, und vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534) abgewichen.
  • BFH, 23.04.2009 - VI R 81/06

    Private PKW-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH führt zu

    Allein die Vereinbarung einer erfolgsbezogenen Entlohnung bedeutet noch nicht die Übernahme eines Unternehmerrisikos, solange sich dies lediglich als Arbeitnehmerrisiko besonderer Art darstellt (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 IX B 183/03, BFH/NV 2005, 1058).
  • FG Hessen, 21.03.2018 - 6 K 1655/17

    § 38 Abs. 1 EStG, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 1 LStDV

    Allein die Vereinbarung einer erfolgsbezogenen Vergütung begründet insoweit noch kein eigenes unternehmerisches Risiko (BFH vom 10.02.2005 - IX B 183/03, BFH/NV 2005, 1058).
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